a)        Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig.

1.      Auf der Grundlage der vorliegenden Planung wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Lehenbrunnen, 6. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

2.      Der Bebauungsplan „Lehenbrunnen, 6. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

3.      Die Planung ist mit der Stadt abzustimmen.

 

b)     Auslegungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig.

1.      Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text mit Begründung wird gebilligt.

2.      Der vorliegende Entwurf der örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.

3.      Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2.BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörungen durchzuführen.