Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Andreas und Elena Eberz zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Wolfhag 3 in Schömberg zur Kenntnis und erteilt nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB das Einvernehmen zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze.

 

2.    Die Böschung darf nicht über die Grundstücksgrenze reichen, sondern muss auf dem eigenen Gelände abgewickelt werden, ggfs. in Stufenform (an der Grenze max. 1 m hoher L-Stein).