Sitzung: 08.05.2024 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.
Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Im Grund 30
in Schömberg zur Kenntnis und erteilt nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB das
Einvernehmen zur geplanten Erdgeschossfußbodenhöhe.
2.
Die Bauherrin hat ihr Gebäude selbst
gegen eindringendes Oberflächenwasser zu schützen. Die Stadt übernimmt keine
Haftung.