Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt das Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Im Grund 30 in Schömberg zur Kenntnis und erteilt nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB das Einvernehmen zur geplanten Erdgeschossfußbodenhöhe.

 

2.    Die Bauherrin hat ihr Gebäude selbst gegen eindringendes Oberflächenwasser zu schützen. Die Stadt übernimmt keine Haftung.