Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.    Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pfarrscheuerareal“ in Schörzingen wurde nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

2.    Der Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

3.    Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“ aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.