Sitzung: 08.05.2024 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: OV/009/2024
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Pfarrscheuerareal“ in Schörzingen wurde nach § 13a BauGB
durchgeführt.
2.
Der Bebauungsplan „Pfarrscheuerareal“
wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
3.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan
„Pfarrscheuerareal“ aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 74
LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.