Der Gemeinderat beschließt bei 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen
und 0 Enthaltungen:
Der Anbringung eines
Warenautomaten am Gebäude Marktplatz 11 wird nicht zugestimmt. Der Standort in
der Zufahrt zum Kinoplatz ist ungeeignet. Eine Ausnahme von der Altstadtsatzung
wird nicht erteilt.
Der Gemeinderat beschließt bei 11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen:
Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird die Aufstellung eines Warenautomaten in der Schweizer Straße 9 kritisch gesehen. Die Entscheidung des Landratsamtes als Grundstückseigentümer soll zunächst abgewartet werden.