Nachtrag: 11.03.2024 Nummer 1
Sitzung: 13.03.2024 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: GV/021/2024
Der Gemeinderat beschließt bei 9 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme
und 1 Enthaltung:
Das Vorkaufsrecht über den Kaufvertrag G 23-05967 über die Flst. 54; 54/3 und 54/4 soll nicht ausgeübt werden.