Nachtrag: 11.03.2024 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat beschließt bei 9 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung:

 

Das Vorkaufsrecht über den Kaufvertrag G 23-05967 über die Flst. 54; 54/3 und 54/4 soll nicht ausgeübt werden.