Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig:

 

1.       Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Birkenweg“, Gemarkung Schörzingen wird gefasst.

2.       Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text mit Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse (HPA) wird gebilligt.

3.       Der vorliegende Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text zum Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Birkenweg“ wird gebilligt.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

5.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Firma Gebr. Bark GmbH & Co. KG.