Der Ortschaftsrat beauftragt die Verwaltung mit den verbliebenen
privaten Eigentümern über einen möglichen Flächenankauf, ggf. auch
Teilflächenankauf zu verhandeln um in der Ausgestaltung eines künftigen
Gewerbegebietes offener agieren zu können.
Der
Beschlussvorschlag wird einstimmig übernommen.
