Der Gemeinderat
beschließt einstimmig:
Gemäß § 10 BauGB werden der Bebauungsplan „Eichbühl, 9. Änderung“ und die zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB jeweils als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig:
Gemäß § 10 BauGB werden der Bebauungsplan „Eichbühl, 9. Änderung“ und die zum Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB jeweils als Satzung beschlossen.