Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Satzung über die 4. Erweiterung des
förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Rathaus/Bahnhofsbereich“ wird
beschlossen.
2. Die Satzung ist mit dem Abgrenzungsplan
ortsüblich bekannt zu machen. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden
Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der
§§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung
wird die Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem
Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den
Eintrag der Sanierungseinleitung in das Grundbuch des betroffenen und von der
Sanierungssatzung erfassten Grundstücks zu beantragen.