Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.    Die Satzung über die 4. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Rathaus/Bahnhofsbereich“ wird beschlossen.

 

2.    Die Satzung ist mit dem Abgrenzungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und den Eintrag der Sanierungseinleitung in das Grundbuch des betroffenen und von der Sanierungssatzung erfassten Grundstücks zu beantragen.