Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Die Hebesätze der Stadt Schömberg bleiben auf Vorjahresniveau. Sie werden wie folgt festgelegt:

 

-       für die Grundsteuer A mit 340 v.H.

-       für die Grundsteuer B mit 320 v.H.

-       für die Gewerbesteuer mit 340 v.H.