Der Gemeinderat
beschließt einstimmig:
Die Hebesätze der Stadt
Schömberg bleiben auf Vorjahresniveau. Sie werden wie folgt festgelegt:
- für
die Grundsteuer A mit 340 v.H.
- für
die Grundsteuer B mit 320 v.H.
- für
die Gewerbesteuer mit 340 v.H.
